Die Elternabende kommen…
Mit dem Schulanfang kommen auch für uns Eltern wieder die Klassenelternabende.
Wann?
Diese müssen vor der 5. Schulwoche stattgefunden haben.
Warum?
Weil es im Sächsischen Schulgesetz festgeschrieben ist und damit die Elternmitwirkung begründet ist. Während der Klassenelternabenden werden die Elternsprecher der Klassen und ihre Stellvertreter gewählt. Ganz wichtig! Bitte die Wahlprotokolle in jeder Klasse und für den Vorsitzenden und Stellvertreter ausfüllen. Damit wird eine ordnungsgemäße Wahl protokolliert.
Elternmitwirkung?
Ja, auch wir Eltern haben Mitwirkungsrechte in den Schulen unserer Kinder und Jugendlichen. Festgeschrieben dies in der der Elternmitwirkungsverordnung und im Schulgesetz.
- Die Eltern einer Klasse wählen die/den Klassenelternsprecher(in), diese(r) ist automatisch Mitglied im Elternrat der Schule (die Versammlung aller Klassenelternsprecher der Schule).
- Der Elternrat der Schule wählt die/den Elternsprecher(in) der Schule, diese(r) ist automatisch Mitglied im Kreiselternrat des Landkreis.
- Mitglieder des Kreiselternrates können in den Landeselternrat gewählt werden, aber auch in anderen Gremien wie z.B. dem Landesbildungsrat mitwirken
Alles noch nie gehört? Kommen jetzt Fragen? Na dann, sprecht uns bitte an oder schreibt uns: info(at)ker-meissen.de