Lernmittel
KER-Meißen wünscht allen Abiturienten viel Erfolg bei den Prüfungen!
Folgende Information wurde aus „Sachsen macht Schule“ „Medieninformationen“ entnommen:
12.03.2013
Mehr kostenlose Lernmittel für Schüler
Schulbücher und schulbuchähnliche Lernmittel sind für Sachsens Schüler ab dem nächsten Schuljahr kostenlos. Das sieht eine neue Lernmittelverordnung vor, die das Kabinett heute verabschiedet hat. Gemäß der Verordnung müssen Träger öffentlicher Schulen nicht nur Schulbücher, Arbeitshefte und Kopien, sondern alle den Schulbüchern gleichgestellte Druckerzeugnisse kostenlos zur Verfügung stellen. Das bedeutet, dass auch zum Beispiel Atlanten, Wörterbücher, Textsammlungen, Formelsammlungen oder andere Nachschlagewerke unter die Lernmittelfreiheit fallen.
Mit der neuen Verordnung reagiert Sachsen auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Bautzen. Das hatte entschieden, nicht nur Schulbücher, sondern auch schulbuchbegleitende oder -ersetzende Arbeitshefte und Kopien von Arbeitsblättern den Eltern nicht mehr in Rechnung zu stellen. »Mit der neuen Verordnung gehen wir über die Vorgaben des Gerichtes hinaus. Sie schafft zudem ein deutliches Stück mehr Rechts- und Planungssicherheit und bietet eine wichtige Orientierung für Eltern und Schulträger. Um jedoch eine größere Rechtssicherheit zu erreichen, halte ich eine Änderung des Schulgesetzes langfristig für notwendig«, sagte Kultusministerin Brunhild Kurth.
Die Lernmittelfreiheit hat in Sachsen Verfassungsrang. Danach hat der Schulträger den Schülern öffentlicher Schulen alle notwendigen Schulbücher leihweise zu überlassen. Sachsen unterstützt die Schulträger bei der Umsetzung der Lernmittelfreiheit mit jeweils fünf Millionen Euro in den Jahren 2013 und 2014.